Ergänzende Informationen zur Geschichte des SPB bezüglich der Trennung vom Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V.

 

1989 hat der Landesverband Saar e.V. mit dem Landesverband Rheinland-Pfalz fusioniert. Der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Landesverband Saar e.V. änderte aufgrund der getroffenen Fusionsvereinbarungen den Vereinsnamen und nannte sich fortan „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Bezirk Saar e.V.“. Diese Änderung des Vereinsnamens wurde am 16. März 1994 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken eingetragen.

Laut Fusionsvertrag sollten die Zentralen Führungsmittel des Saarlandes nicht vom Bezirk Saar beantragt werden sondern von der Landesleitung des neuen Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar. Zweckgebundene zentrale Führungsmittel werden laut Fusionsvertrag dem Bezirk Saar e.V. zugeführt.    

Nach der Fusion wurden dem Bezirk Saar keine zentralen Führungsmittel ausgezahlt. Auf Anfrage des Schatzmeisters, Herr Dieter Schumann wurde ihm von der Landesleitung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar, Landesschatzmeister Peter Krietemeyer mitgeteilt, dass er keine Anträge gestellt habe und somit auch keine Gelder an den Bezirk Saar e.V. weiterleiten könne.

Durch die Missachtung des Fusionsvertrages durch den Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar entgingen dem Bezirk Saar e.V. etwa DM 75.000.

Durch die Intervention des Schatzmeisters des Bezirks Saar e.V., Dieter Schumann, wurden die Anträge für zentrale Führungsmittel wieder vom Bezirk Saar e.V.  an das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales gestellt.  

Nach der Wahl einer neuen Landesleitung hat auch der Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar einen Antrag auf zentrale Führungsmittel gestellt. Somit lagen dem Ministerium 2 Anträge für das Haushaltsjahr 1999 vor. Der 1. Antrag vom Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Bezirk Saar e.V. und der 2. Antrag vom Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar.

Damit die zentralen Führungsmittel ausgezahlt werden konnten, zog der Bezirk Saar e.V. zu Gunsten des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar seinen Antrag unter der Maßgabe zurück, zukünftig die dem Bezirk laut Fusionsvereinbarung zustehenden Gelder aus den zentralen Führungsmitteln vom Landesverband zu erhalten.

Für das Haushaltsjahr 1999 wurden die Fusionsvereinbarungen eingehalten und Gelder aus den zentralen Führungsmitteln des MiFAGS an  den Bezirk Saar e.V. weitergeleitet.

Doch bereits im darauf folgendem Jahr wurden die Gelder aus den zentralen Führungsmitteln des MiFAGS nicht mehr an den Bezirk Saar e.V. weitergeleitet, obwohl der Schatzmeister des Bezirks Saar e.V., Herr Ralf Schommer eine Abrechnung mit Originalbelegen dem Landesschatzmeister des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar, Herr Stefan Scheel, vorlegte. Mit Schreiben vom 16. 01. 2001 teilte dieser unter fadenscheinigen Begründungen mit, dass die Gelder nicht ausgezahlt werden könnten. Somit wurden, wie in vohergehenden Jahren schon geschehen, dem Bezirk Saar e.V. zustehende Gelder aus zentralen Führungsmitteln vorenthalten. Auch haben wir die Originalbelege nicht zurückerhalten. Wir können deshalb nicht überprüfen, ob diese Belege als Ausgaben des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar dem MiFAGS vorgelegt worden sind. Wurden aufgrund dieser Belege dem Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar die Gelder ausgezahlt, uns aber nicht weitergeleitet???

Zudem hat der Landesverband 10% der zweckgebundenen Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen rechtswidrig einbehalten. Trotz der Aufforderung des Landesjugendamtes, die Zuschussmittel in voller Höhe auszuzahlen, wurde dieses Verfahren zunächst beibehalten.

Daraufhin wurde die Landesleitung vom Jugendamt zu einem Gespräch einbestellt und unverzüg ich aufgefordert die rechtswidrig einbehaltenen 10% den saarländischen Stämmen zu überweisen.

Nun führte die Landesleitung einen Delegiertenbeschluss herbei, der nur die saarländischen Stämme verpflichtete, für die laut Auflage des Landesjugendamtes zu überweisenden 10% eine Beitragsnachzahlung in Höhe von 8,50 DM pro Mitglied zu entrichten.

Den saarländischen Stämmen  wurde daraufhin eine Aufforderung zur Beitragsnachzahlung zugesandt. Der Stamm Tscherkessen, Saarbrücken sollte danach 1062,-- DM an Mitgliedsbeiträgen für die Jahre 1998 bis 2000 nachzahlen.

Auch wurden dem Stamm Chico-Mendes, Quierschied, Beitrittserklärungen von 20 Mitgliedern von der Landesleitung nicht anerkannt. Die für diese Mitglieder bezahlten Jahresbeiträge wurden trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nicht zurückerstattet.

Die Bundesleitung des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder hat durch die einseitige Parteinahme zu Gunsten der Landesleitung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar nicht zur Entschärfung des Konfliktes und zur Aufklärung des dubiosen Finanzgebarens der Landesleitung beigetragen.

Aufgrund dieser und weiterer Vorkommnisse, die alle aufzuführen den Rahmen dieses Berichts sprengen würden, ist die Bezirksdelegiertenversammlung des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Bezirk Saar e.V. vom 19. September 2001 in Fischbach  zu der Einsicht gekommen, dass die Grundlage einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar nicht mehr gegeben ist.

Deshalb beschlossen die Delegierten den BdP zu verlassen und den Namen des Vereins zu ändern. Der Name des Vereins „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Bezirk Saar e.V.“ wurde geändert in „Saarländischer Pfadfinderbund e.V. (SPB)“. Ursprünglich wollten wir wieder unseren alten Namen "Pfadfinderbund des Saarlandes" annehmen. Das Amtsgericht lehnte dies jedoch ab, da die Passage "... des Saarlandes" öffentlich rechtlichen Institutionen vorbehalten ist.

Der Landesverband des BdP und die Bundesleitung des BdP wollten den Verlust der Gruppen sowie des Inventars und der Heime der saarländischen Stämme nicht hinnehmen.

Über das Bundesamt des BdP legte die BdP-Landesleitung beim Registergericht Saarbrücken Einspruch gegen die Namensänderung vom 19. September 2001 ein. Sie behauptete, dass der SPB eine Untergliederung des BdP Landesverband Rheinland Pfalz/Saar wäre. Versuche, diesen Irrglauben des BdP auf normalem Wege zu entkräften, fruchteten nicht. Im Gegenteil, sie beauftragten einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Dies führte zu einem Urteil des Amtsgerichtes Saarbrücken zu Gunsten des Saarländischen  Pfadfinderbundes e.V. (SPB), vormals „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Bezirk Saar e.V.“. Dieses Urteil wiederum focht der BdP vor dem Landgericht Saarbrücken erneut an. Auch dieses Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der SPB keine Untergliederung des BdP Landesverbandes Rheinland Pfalz/Saar ist, sondern ein eigenständiger eingetragener Verein mit allen Rechten und Pflichten.

 

Während dieser gerichtlichen Auseinandersetzung versuchte sich die BdP-Landesleitung Vermögen widerrechtlich anzueignen. Dazu gehörte z.B. der Versuch, sich die Konten saarländischer Stämme anzueignen und die Häuser der Stämme unter Verwaltung der BdP-Landesleitung zu stellen. Dies konnten wir in Zusammenarbeit mit den Bankinstituten und im Falle der Häuser mit Hilfe der Polizei verhindern.

Eine andere Methode der BdP-Landesleitung bestand darin, die Eltern der Kinder des SPB ohne Wissen der Stammesleitung über den gerichtlichen Verlauf vorsätzlich sachlich falsch zu informieren. Ziel war die Zersplitterung der Stämme des SPB. Leider hat diese Methode in Saarbrücken bei einigen wenigen Eltern ihren Zweck nicht verfehlt. Und dies, obwohl wir die Eltern im Vorfeld schon über die Misslichkeiten des Bezirks Saar e.V. mit dem BdP regelmäßig informiert hatten! Allen anderen Stämmen blieb die Zersplitterung erspart.

Jetzt gibt es nach der Spaltung in Saarbrücken einen Stamm Tscherkessen SPB und einen Stamm Tscherkessen BdP, der gerichtlich in zwei Instanzen unterlegen war.

Der Umsicht des Jugendamtes des Stadtverbandes Saarbrücken ist es zu verdanken, dass die Zuschussgelder für unser Heim in Saarbrücken nicht auf ein vom BdP angegebenes Konto überwiesen wurden, sondern auf das Konto des rechtmäßigen Eigentümer des Heimes, dem Stamm Tscherkessen des SPB. Dies verdeutlicht wiederum, wie der BdP, Landesverband Rheinland-Pfalz/ Saar, fortwährend versucht, hat an Gelder und Inventar heranzukommen, die ihm –auch untermauert vom Beschluss des Landgerichts- nicht zustanden.

Wir hoffen, dass, obwohl noch einige finanzielle Fragen gegenüber dem BdP, Landesverband Rheinland-Pfalz Saar, offen stehen, wir uns mit allen Kräften der Jugendarbeit für die Kinder und Jugendlichen im Saarland mit den Methoden des internationalen Pfadfindertums widmen können.

Wir bedauern es außerordentlich, dass die Auseinandersetzung zu einer weiteren Zersplitterung der interkonfessionellen Pfadfinder in Deutschland geführt hat.

Es bedarf  bei den Verantwortlichen ein gehöriges Maß an Toleranz, die Respektierung gewachsener Strukturen auf lokaler Ebene (Stamm, Bezirk, Landesverband) und die Eindämmung der Profilierungssucht örtlicher Gruppenleiter, bevor die Tendenz sich umkehrt und es zu einem Zusammenwachsen der interkonfessionellen Pfadfindergruppierungen kommt.

Die pädagogische Konzeption von Baden Powell hätte es verdient, durch das Handeln der Verantwortlichen verwirklicht zu werden. Aber dazu müssten zumindest die, die an der Spitze der Bünde, Verbände und Pfadfinderstämme stehen,  die Vorstellungen von Baden-Powell verinnerlichen. Doch davon sind wir, wenn man sich so umschaut, noch meilenweit entfernt

 

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