Ergänzende Informationen zur Geschichte des SPB bezüglich der Trennung vom Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V.
1989 hat der Landesverband Saar e.V. mit dem Landesverband Rheinland-Pfalz fusioniert. Der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Landesverband Saar e.V. änderte aufgrund der getroffenen Fusionsvereinbarungen den Vereinsnamen und nannte sich fortan „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Bezirk Saar e.V.“. Diese Änderung des Vereinsnamens wurde am 16. März 1994 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken eingetragen.
Laut Fusionsvertrag sollten
die Zentralen Führungsmittel des Saarlandes nicht vom Bezirk Saar beantragt
werden sondern von der Landesleitung des neuen Landesverbandes
Rheinland-Pfalz/Saar. Zweckgebundene zentrale Führungsmittel werden laut
Fusionsvertrag dem Bezirk Saar e.V. zugeführt.
Nach der Fusion wurden dem
Bezirk Saar keine zentralen Führungsmittel ausgezahlt. Auf Anfrage des
Schatzmeisters, Herr Dieter Schumann wurde ihm von der Landesleitung des
Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar, Landesschatzmeister Peter Krietemeyer
mitgeteilt, dass er keine Anträge gestellt habe und somit auch keine Gelder an
den Bezirk Saar e.V. weiterleiten könne.
Durch die Missachtung des
Fusionsvertrages durch den Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar entgingen dem
Bezirk Saar e.V. etwa DM 75.000.
Durch die Intervention des
Schatzmeisters des Bezirks Saar e.V., Dieter Schumann, wurden die Anträge für
zentrale Führungsmittel wieder vom Bezirk Saar e.V.
an das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales gestellt.
Nach der Wahl einer neuen
Landesleitung hat auch der Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar einen Antrag auf
zentrale Führungsmittel gestellt. Somit lagen dem Ministerium 2 Anträge für
das Haushaltsjahr 1999 vor. Der 1. Antrag vom Bund der Pfadfinderinnen und
Pfadfinder, Bezirk Saar e.V. und der 2. Antrag vom Bund der Pfadfinderinnen und
Pfadfinder, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar.
Damit die zentralen Führungsmittel
ausgezahlt werden konnten, zog der Bezirk Saar e.V. zu Gunsten des
Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar seinen Antrag unter der Maßgabe zurück,
zukünftig die dem Bezirk laut Fusionsvereinbarung zustehenden Gelder aus den
zentralen Führungsmitteln vom Landesverband zu erhalten.
Für das Haushaltsjahr 1999
wurden die Fusionsvereinbarungen eingehalten und Gelder aus den zentralen Führungsmitteln
des MiFAGS an den Bezirk Saar e.V.
weitergeleitet.
Doch bereits im darauf
folgendem Jahr wurden die Gelder aus den zentralen Führungsmitteln des MiFAGS
nicht mehr an den Bezirk Saar e.V. weitergeleitet, obwohl der Schatzmeister des
Bezirks Saar e.V., Herr Ralf Schommer eine Abrechnung mit Originalbelegen dem
Landesschatzmeister des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar, Herr Stefan
Scheel, vorlegte. Mit Schreiben vom 16. 01. 2001 teilte dieser unter
fadenscheinigen Begründungen mit, dass die Gelder nicht ausgezahlt werden könnten.
Somit wurden, wie in vohergehenden Jahren schon geschehen, dem Bezirk Saar e.V.
zustehende Gelder aus zentralen Führungsmitteln vorenthalten. Auch haben wir
die Originalbelege nicht zurückerhalten. Wir können deshalb nicht überprüfen,
ob diese Belege als Ausgaben des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar dem MiFAGS
vorgelegt worden sind. Wurden aufgrund dieser Belege dem Landesverband
Rheinland-Pfalz/Saar die Gelder ausgezahlt, uns aber nicht weitergeleitet???
Zudem hat der Landesverband
10% der zweckgebundenen Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
rechtswidrig einbehalten. Trotz der Aufforderung des Landesjugendamtes, die
Zuschussmittel in voller Höhe auszuzahlen, wurde dieses Verfahren zunächst
beibehalten.
Daraufhin wurde die
Landesleitung vom Jugendamt zu einem Gespräch einbestellt und unverzüg
Nun führte die
Landesleitung einen Delegiertenbeschluss herbei, der nur die saarländischen Stämme
verpflichtete, für die laut Auflage des Landesjugendamtes zu überweisenden 10%
eine Beitragsnachzahlung in Höhe von 8,50 DM pro Mitglied zu entrichten.
Den saarländischen Stämmen
wurde daraufhin eine Aufforderung zur Beitragsnachzahlung zugesandt. Der
Stamm Tscherkessen, Saarbrücken sollte danach 1062,-- DM an Mitgliedsbeiträgen
für die Jahre 1998 bis 2000 nachzahlen.
Auch wurden dem Stamm
Chico-Mendes, Quierschied, Beitrittserklärungen von 20 Mitgliedern von der
Landesleitung nicht anerkannt. Die für diese Mitglieder bezahlten Jahresbeiträge
wurden trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nicht zurückerstattet.
Die Bundesleitung des Bundes
der Pfadfinderinnen und Pfadfinder hat durch die einseitige Parteinahme zu
Gunsten der Landesleitung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar nicht zur
Entschärfung des Konfliktes und zur Aufklärung des dubiosen Finanzgebarens der
Landesleitung
Aufgrund dieser und weiterer
Vorkommnisse, die alle aufzuführen den Rahmen dieses Berichts sprengen würden,
ist die Bezirksdelegiertenversammlung des Bundes der Pfadfinderinnen und
Pfadfinder, Bezirk Saar e.V. vom 19. September 2001 in Fischbach
zu der Einsicht gekommen, dass die Grundlage einer konstruktiven
Zusammenarbeit mit dem Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Landesverband
Rheinland-Pfalz/Saar nicht mehr gegeben ist.
Deshalb beschlossen die Delegierten den BdP zu verlassen und den Namen des Vereins zu ändern. Der Name des Vereins „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Bezirk Saar e.V.“ wurde geändert in „Saarländischer Pfadfinderbund e.V. (SPB)“. Ursprünglich wollten wir wieder unseren alten Namen "Pfadfinderbund des Saarlandes" annehmen. Das Amtsgericht lehnte dies jedoch ab, da die Passage "... des Saarlandes" öffentlich rechtlichen Institutionen vorbehalten ist.
Der Landesverband des BdP
und die Bundesleitung des BdP wollten den Verlust der Gruppen sowie des
Inventars und der Heime der saarländischen Stämme nicht hinnehmen.
Über das Bundesamt des BdP legte die BdP-Landesleitung beim Registergericht Saarbrücken Einspruch gegen die Namensänderung vom 19. September 2001 ein. Sie behauptete, dass der SPB eine Untergliederung des BdP Landesverband Rheinland Pfalz/Saar wäre. Versuche, diesen Irrglauben des BdP auf normalem Wege zu entkräften, fruchteten nicht. Im Gegenteil, sie beauftragten einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Dies führte zu einem Urteil des Amtsgerichtes Saarbrücken zu Gunsten des Saarländischen Pfadfinderbundes e.V. (SPB), vormals „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Bezirk Saar e.V.“. Dieses Urteil wiederum focht der BdP vor dem Landgericht Saarbrücken erneut an. Auch dieses Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der SPB keine Untergliederung des BdP Landesverbandes Rheinland Pfalz/Saar ist, sondern ein eigenständiger eingetragener Verein mit allen Rechten und Pflichten.
Während dieser gerichtlichen Auseinandersetzung versuchte sich die BdP-Landesleitung Vermögen widerrechtlich anzueignen. Dazu gehörte z.B. der Versuch, sich die Konten saarländischer Stämme anzueignen und die Häuser der Stämme unter Verwaltung der BdP-Landesleitung zu stellen. Dies konnten wir in Zusammenarbeit mit den Bankinstituten und im Falle der Häuser mit Hilfe der Polizei verhindern.
Eine
andere Methode der BdP-Landesleitung bestand darin, die Eltern der Kinder des
SPB ohne Wissen der Stammesleitung über den gerichtlichen Verlauf vorsätzlich
sachlich falsch zu informieren. Ziel war die Zersplitterung der Stämme des SPB.
Leider hat diese Methode in Saarbrücken bei einigen wenigen Eltern ihren Zweck
nicht verfehlt. Und dies, obwohl wir die Eltern im Vorfeld schon über die
Misslichkeiten des Bezirks Saar e.V. mit dem BdP regelmäßig informiert hatten!
Allen anderen Stämmen blieb die Zersplitterung erspart.
Jetzt
gibt es nach der Spaltung in Saarbrücken einen Stamm Tscherkessen SPB und einen
Stamm Tscherkessen BdP, der gerichtlich in zwei Instanzen unterlegen war.
Der
Umsicht des Jugendamtes des Stadtverbandes Saarbrücken ist es zu verdanken,
dass die Zuschussgelder für unser Heim in Saarbrücken nicht auf ein vom BdP
angegebenes Konto überwiesen wurden, sondern auf das Konto des rechtmäßigen
Eigentümer des Heimes, dem Stamm Tscherkessen des SPB. Dies verdeutlicht
wiederum, wie der BdP, Landesverband Rheinland-Pfalz/ Saar, fortwährend
versucht, hat an Gelder und Inventar heranzukommen, die ihm –auch untermauert
vom Beschluss des Landgerichts- nicht zustanden.
Wir
hoffen, dass, obwohl noch einige finanzielle Fragen gegenüber dem BdP,
Landesverband Rheinland-Pfalz Saar, offen stehen, wir uns mit allen Kräften der
Jugendarbeit für die Kinder und Jugendlichen im Saarland mit den Methoden des
internationalen Pfadfindertums widmen können.
Wir
bedauern es außerordentlich, dass die Auseinandersetzung zu einer weiteren
Zersplitterung der interkonfessionellen Pfadfinder in Deutschland geführt hat.
Es
bedarf bei den Verantwortlichen ein
gehöriges Maß an Toleranz, die Respektierung gewachsener Strukturen auf
lokaler Ebene (Stamm, Bezirk, Landesverband) und die Eindämmung der
Profilierungssucht örtlicher Gruppenleiter, bevor die Tendenz sich umkehrt und
es zu einem Zusammenwachsen der interkonfessionellen Pfadfindergruppierungen
kommt.
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